Dach und oberste Geschossdecke
Durch den oberen Abschluss von Gebäuden gehen bis zu 30% der Heizenergie Gebäuden verloren.
Damit ist dieses Bauteil einer der größten Verlustbringer. Dämmmaßnahmen in diesem Bereich sind relativ einfach auszuführen und amortisieren sich durch die Verbrauchskosteneinsparung relativ schnell.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, den Wärmeverlust einzudämmen, wobei vor den Maßnahmen geprüft werden muss, ob der Dachraum tatsächlich zu Wohnzwecken gebraucht wird oder ob er auch der thermischen Hülle entfernt werden kann.
- Dämmung der Dachflächen bei ausgebauten und bewohnten Dachgeschossen.
Die muss bei Neueindeckungen des Daches sowieso geschehen. Es ist allerdings auch sinnvoll, die Dachkonstruktion auf Hohlräume zu prüfen und diese mit Dämmstoff zu füllen.
- Dämmung der obersten Geschossdecken bei nicht ausgebauten und genutzten Dachböden.
Wenn der Dachraum nicht zu Wohnzwecken genutzt wird und kalt bleiben kann, ist das die kostengünstigste und effizienteste Dämmmaßnahme am Gebäude überhaupt. Für Hauseigentümer besteht zudem die gesetzliche Pflicht, bis 31.12.2011 begehbare oberste Geschossdecken zu dämmen.
Weitere Infos zu Geschossdecken dämmen: www.raum-analyse.de